Aufgaben des AStA
Der AStA vertritt die Studierendenschaft. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und ist ihm dafür rechenschaftspflichtig. Als ausführende Ebene der studentisches Selbstverwaltung, stellt der AStA die direkte Vertretung der Studierenden dar. Neben kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, setzt sich der AStA für politischen Diskurs und Gleichstellung ein.
Der AStA führt in eigener Verantwortung, innerhalb der Richtlinien des Studierendenparlaments, die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft aus.
Weiterhin ist der Vorstand in allen Angelegenheiten um größtmögliche Transparenz bemüht.
Der AStA führt in eigener Verantwortung, innerhalb der Richtlinien des Studierendenparlaments, die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft aus.
Weiterhin ist der Vorstand in allen Angelegenheiten um größtmögliche Transparenz bemüht.
Mitglieder
Das Studierendenparlament wählt auf seiner konstituierenden Sitzung den Vorstand des AStA.
Anschließend wählt das Studierendenparlament auf Vorschlag der Vorsitzenden des AStA einzeln die Referentinnen und/oder Referenten des AStA.
Die Amtszeit der Mitglieder beginnt mit ihrer Wahl durch das Studierendenparlaments und endet in der Regel mit der Neuwahl im Rahmen der Wahlen zur studentischen Selbstverwaltung.
Der AStA der Hochschule für Gesundheit hat neben dem Vorstand unterschiedliche Referate. Dazu gehören aktuell:
Jedes Referat wird von einer/m Verantwortlichen geleitet, die/der für ein Jahr in das Amt gewählt wird. Jedes Referat hat seinen eigenen Tätigkeitsbereich, den ihr auf den folgenden Seiten nachlesen könnt.
Da der AStA der Hochschule für Gesundheit mit momentan 10 Mitgliedern recht klein ist, stehen alle Referenten und der Vorstand in einem engen Kontakt und unterstützen sich bei ihren jeweiligen Tätigkeiten.
Wir freuen uns immer über Mitstreiter*innen! Jede*r ist herzlich willkommen bei uns mitzumachen. Dafür braucht ihr nicht Mitglied des Studierendenparlaments oder des AStA sein!
Schreibt einfach eine E-Mail an den Referatsverantwortlichen.
Anschließend wählt das Studierendenparlament auf Vorschlag der Vorsitzenden des AStA einzeln die Referentinnen und/oder Referenten des AStA.
Die Amtszeit der Mitglieder beginnt mit ihrer Wahl durch das Studierendenparlaments und endet in der Regel mit der Neuwahl im Rahmen der Wahlen zur studentischen Selbstverwaltung.
Der AStA der Hochschule für Gesundheit hat neben dem Vorstand unterschiedliche Referate. Dazu gehören aktuell:
- Zwei Vorsitzende und eine Stellvertretung
- Das Referat für Finanzen (Kassenverwaltung & Buchführung)
- Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit
- Das Referat für studentisches Leben
- Das Referat für gleichberechtigte Teilhabe
- Das Referat für Studium & Lehre
Jedes Referat wird von einer/m Verantwortlichen geleitet, die/der für ein Jahr in das Amt gewählt wird. Jedes Referat hat seinen eigenen Tätigkeitsbereich, den ihr auf den folgenden Seiten nachlesen könnt.
Da der AStA der Hochschule für Gesundheit mit momentan 10 Mitgliedern recht klein ist, stehen alle Referenten und der Vorstand in einem engen Kontakt und unterstützen sich bei ihren jeweiligen Tätigkeiten.
Wir freuen uns immer über Mitstreiter*innen! Jede*r ist herzlich willkommen bei uns mitzumachen. Dafür braucht ihr nicht Mitglied des Studierendenparlaments oder des AStA sein!
Schreibt einfach eine E-Mail an den Referatsverantwortlichen.